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1. Bezahlen im Internet

1.1 Lastschriftverfahren

Regelmäßig wiederkehrende, in ihrer Höhe unterschiedliche oder auch gleiche Beträge können per Lastschriftverfahren abgebucht werden. Zu unterscheiden sind zwei Varianten: das Einzugs- und das Abbuchungsverfahren.

1.1.1 Einzugsverfahren (Einzugsermächtigung):
Der Zahlungspflichtige ermächtigt den Empfänger schriftlich, fällige Beträge per Lastschrift über sein Kreditinstitut einzuziehen. Stellt sich heraus, dass der Einzug unberechtigt war, kann der Schuldner diesen innerhalb von sechs Wochen bei seiner Bank widerrufen und bekommt das Geld wieder gut geschrieben (Rücklastschrift). Die Einzugsermächtigung bietet somit keine absolute Zahlungsgarantie.

1.1.2 Abbuchungsverfahren:
Bei dieser Version ermächtigt der Zahlungspflichtige nicht den Empfänger der Zahlung, die fälligen Beträge einzuziehen, sondern teilt seinem eigenen Kreditinstitut mit, dass ein bestimmter Gläubiger Lastschriften ohne vorherige Rücksprache einziehen darf. Der wesentliche Unterschied zur Einzugsermächtigung besteht darin, dass es kein Widerspruchsrecht gibt. Mögliche Fehlbuchungen lassen sich nicht über die Bank, sondern nur über das abbuchende Unternehmen korrigieren. Das Abbuchungsverfahren wird häufig im Geschäftsverkehr genutzt. Regelmäßige Lieferungen an einen Unternehmer werden nicht alle gesondert in Rechnung gestellt, sondern bei Fälligkeit abgebucht.

1.2 Kreditkarte
Der Käufer gibt einfach seine Kreditkarten-Nummer und das Verfallsdatum der Kreditkarte ein. Einige Händler fragen darüber hinaus nach der so genannten Kartenprüfnummer. Dabei handelt es sich um die letzten drei Ziffern, die im Unterschriftsfeld auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte abgedruckt sind. Der Kaufbetrag wird dann vom Händler nach Versand bzw. Bereitstellung der bestellten Waren von der Kreditkarte eingezogen. Auf der nächsten Kreditkartenabrechnung sieht dann der Käufer den entsprechenden Kauf und kann den Betrag prüfen, bevor die Abbuchung des Rechnungsbetrages von Ihrem Girokonto stattfindet.

1.3 Vorkasse
Der Käufer zahlt die bestellte Ware im Voraus, er muss erst den entsprechenden Geldbetrag an den Händler überweisen bevor dieser die Warenlieferung veranlasst. Die Überweisung ist die Anweisung eines Kontoinhabers an sein Kreditinstitut, einen festgelegten Betrag vom eigenen Konto abzubuchen und auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben. Dem Schuldner muss also die Kontonummer des Empfängers bekannt sein. Hierfür muss der Käufer entweder einen Überweisungsbeleg ausfüllen oder bei Nutzung des Internet Homebankings die jeweiligen Überweisungsdaten am PC eingeben. Außerdem kann man sich nie sicher sein, ob der Händler tatsächlich die Ware verschickt – Das Ihr Geld ist man allerdings erst einmal los.

1.4 Nachnahme
Bei dieser Zahlungsart zahlt der Empfänger den Preis der Lieferung bei Erhalt der Ware an den zustellenden Postboten. Die Post überweist dann dem Versender der Ware den vom Empfänger bezahlten Preis. In manchen Fällen kommt eine Zahlkartegebühr von derzeit 2 Euro hinzu, die der Postbote direkt und gesondert in Rechnung stellt (z.B. Deutsche Post). Sie sollten auf jeden Fall einen Beleg für diese Gebühr anfordern. Diese Zahlart bietet eine sehr gute Risikoverteilung zwischen Kunde und Händler.

1.5 Rechnung
In diesem Fall erhält der Käufer mit der Lieferung der Ware eine Rechnung und einen vorausgefüllten Überweisungsbeleg. Die Zahlung ist erst nach Erhalt der Ware fällig.


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